Unsere Gegnerliste enthält auszugsweise Firmen, die in der Vergangenheit Abmahnungen / Unterlassungserklärungen mit einer Vertragsstrafe versandt haben. Grund dieser Abmahnungen war meist der Vorwurf marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtlicher Verstöße, oft im Internet. Wir haben unsere Mandanten in diesen Fällen beraten und sind außergerichtlich für diese tätig geworden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung konnten wir bislang noch in jedem einzelnen Fall abwenden.
- DigiProtect
- Sony BMG
- Abercrombie & Fitch
- Ed Hardy
- GWE Gewerbeauskunft-Zentrale
- Antassia GmbH
- K&K Logistics (vertreten durch Rechtsanwälte Winterstein & Ruhrmann)
- Wettbewerbszentrale
- Getty Images
- Adidas
Die Veröffentlichung einer Gegnerliste im Internet ist laut Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zulässig. Die Veröffentlichung von Mandantenlisten hingegen ist wegen der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit selbstverständlich unzulässig und würde ohnehin gegen unsere Unternehmensphilosophie verstoßen.
Unser Anliegen ist es, Sie gut und kompetent zu beraten. Und unsere Gegnerliste soll Ihnen einen Überblick über unsere praktischen Erfahrungen und eine Entscheidungshilfe bei der Wahl des für Sie richtigen Anwalts geben. Unsere Gegnerliste stellt daher selbstverständlich keine Wertung über die Person des Abmahnenden oder die Rechtmäßigkeit der einzelnen Abmahnung dar.